Why should I?
“Gerechtigkeit” §6: Stillstand und gar Regression der Rechtskultur in’s Kindische

Der viel zu frühe Stillstand der Entwicklung eines “natürlichen, gesunden” Rechtsempfindens

In den früheren Abschnitten wurde auf verschiedene Erscheinungsformen und mögliche Ursachen der kümmerlichen und ungenügenden Entwicklung eines dieser Bezeichnung würdigen Rechtsempfindens und einer darauf aufbauenden Rechtskultur hingewiesen.
Die Mangelhaftigkeit des weit verbreiteten Rechtsempfindens beruht auf der diesen zu Grunde gelegten egozentrisch vergleichenden und defensiven Grundeinstellung gegenüber “den andern”, die nicht zur Familie, Gruppe, Horde, Sippe, Nation usf. gehören bzw. nicht dieselbe Gesinnung bzw. Empörung über “Unrecht” teilen. (§1, §2 u.a.O.)

Der erwähnte viel zu frühe Stillstand der Entwicklung eines “natürlichen, gesunden” Rechtsempfindens zu einem differenzierten Rechtsbewusstsein offenbart sich im teilweise peinlich infantilen Stil der politischen Erörterung grundlegender Rechtsfragen und ihrer Einordnung in ein klares und handhabbares, den Belastungen in neue Grössenordnungen gewachsener Kollektivität Stand haltendes Rechtssystem.

Leider geben viele voll ausgebildete und erst noch mit - dank zumindest korrekter Interpunktion  seriös erflissenen - Doktortiteln dekorierte Juristen selber ein Beispiel der Gleichgültigkeit und Unsorgfalt gegenüber der unerlässlichen Unterscheidung zwischen situationsbezogen und betroffenheitsabhängig intuitiv spontanem “Rechtsempfinden” (Empörung) und verantwortlichem Rechtsbewusstsein. Das behindert eigentliche Kultur auf den Ebenen der Rechtsentwicklung, Rechtsetzung, Rechtspflege und der Kritik daran.

“Recht und Gerechtigkeit” ist zum unverbindlichen Schlagwort und Tummelplatz politischer Karrieristen geworden.

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